Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gültig ab 31.01.2017)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Preise

2.1 Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Thüringer Pharmaglas GmbH & Co. KG (im Folgenden “TPG” genannt) zustande.
2.3 Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
2.4 Unsere Preise verstehen sich Netto, “ab Werk”, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3. Lieferungen und Leistungen

3.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung festgelegte Lieferfrist nur dann, wenn alle Ausführungseinzelheiten klargestellt sind und der Kunde alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat.
3.2 Falls TPG in Verzug gerät, muss der Kunde eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden Vertragsverletzung beruht.
3.4 Teillieferungen sind zulässig. Bestellte Mengen können bis zu 10 % über- oder unterschritten werden.
3.5 Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Mitteilung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne das Verschulden von TPG unmöglich ist.
3.6 Bei Abrufaufträgen ist TPG berechtigt, nach Ablauf des vereinbarten Abnahmetermins unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist, die Abnahme der noch nicht abgenommenen Menge zu verlangen und diese in Rechnung zu stellen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

4. Annahme und Prüfung der Lieferung

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort für die Lieferung der Geschäftssitz von TPG. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald TPG die Ware dem Beförderungsunternehmen übergibt.
4.2 Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
4.3 Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens gemäß § 438 HGB zu vermerken.

5. Zahlungen und Aufrechnung

5.1 Sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Ansonsten ergeben sich die Zahlungsbedingungen aus der Auftragsbestätigung.
5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten von TPG gutgeschrieben ist.
5.3 Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu fordern. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.4 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen oder Umstände, die uns nach der Auftragsbestätigung bekannt werden und Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, haben die sofortige Fälligstellung aller unserer Forderungen an den Kunden zur Folge und berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen oder bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
5.5 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden unser Eigentum.
6.2 Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwirbt TPG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen gemäß § 947 BGB.
6.3 Bei Weiterveräußerung der Ware oder des neuen Produkts tritt sicherheitshalber an dessen Stelle die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehende Kaufpreisforderung. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen mit allen Nebenabreden an uns ab und garantiert, dass diese Forderungen nicht gleichzeitig an Dritte abgetreten wurden. Wir nehmen die Abtretung an.
6.4 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig.

7. Gewährleistung

7.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber TPG schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt und Mängelansprüche entfallen.
7.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erfüllung unserer Leistung, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Zusammenhang mit einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.3 Weist die Ware einen Mangel auf, der bereits bei Gefahrübergang vorlag und wurde frist- und formgerecht gerügt, so wird TPG innerhalb einer angemessener Frist nachbessern oder Ersatzware liefern.
7.4 Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde die Gegenleistung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8. Schutzrechte

8.1 Sofern TPG Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die vom Kunden übergeben wurden, zu liefern hat, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich, TPG von Schadensersatzansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen und für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte erwachsen, zu haften.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen TPG und dem Kunden sowie diejenigen, die für seine Verpflichtungen haften, gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Die Anwendung des CISG (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
9.3 Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Geschäftssitz von TPG zuständige Gericht. Tritt TPG als Kläger auf, kann auch am Sitz des Kunden Klage erhoben werden.
9.4 Die Thüringer Pharmaglas GmbH & Co. KG ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen hält die Thüringer Pharmaglas GmbH & Co. KG an den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) fest.

10. Sonstiges

10.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
10.2 Anstelle der ungültigen Bestimmungen finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.